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1266. November 1.

Herbord v. Füllstein wird auf Bischof Brunos Verwendung mit Füllstein, Rosswalde, Albrechtsdorf und Branitz belehnt.

Angef. Müller schles. Burgen 178 ohne Quellenangabe. In einer Anmerkung dazu führt M. aus Hormayrs Archiv f. Gesch. 1816 April an, dass Herbord die Burg Füllstein schon 1255 erhalten habe, damit wäre dann die o. unter 897 angef. Urkunde gemeint und man könnte dann die Heranziehung von 1266 Nov. 1. als auf einer Verwechslung mit der Urkunde unter 1222 beruhend sich denken, doch stimmen die in dieser aufgef. Dörfer nicht durchaus mit denen in der Anführung bei Müller überein. Andrerseits kennt aber auch Swoboda in seinem Aufsatze über die Herren von Füllstein (Citat in No. 897) nur eben die unter No. 897 angef. Urkunde.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.